Was ist die Verfasste Studierendenschaft?
Im Juli 2012 wurde in Baden-Württemberg wieder eine gesetzliche Studierendenvertretung (Verfasste Studierendenschaft, VS) eingeführt. Eine solche gibt es bereits in allen Bundesländern außer in Bayern und Baden-Württemberg. Im Land wurde die VS 1977 abgeschafft; die meisten ihrer Aufgaben haben unabhängige Modelle wie die Fachschaftskonferenz in Heidelberg übernommen.
Mit der VS erhalten die Studierenden in Baden-Württemberg nach über 30 Jahren eine eigene Stimme: Nicht mehr der Rektor spricht offiziell für die Studierenden, sondern die Studierenden sprechen für sich selbst!
Urabstimmung vom 13.-15. Mai
Jede Hochschule kann sich eine eigene Satzung geben, um das unabhängige Modelle vor Ort bewahren und stärken zu können. In Heidelberg stimmen die Studierenden vom 13.-15. Mai über ihre Satzung ab. Zur Wahl stehen zwei Vorschläge: Neben dem StuPa-Modell gibt es das StuRa-Modell – das Modell der Fachschaften und der GHG.
Was kann die Verfasste Studierendenschaft?
Die VS ist im Landeshochschulgesetz verankert und vertritt die Studierenden der Hochschule
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Rechtsfähigkeit
Die Studierendenvertretung wird zu einer eigenständigen, rechtsfähigen Organisationseinheit innerhalb der Universität. Dadurch kann sie selbst Verträge schließen und z.B. mit den Verkehrbetrieben direkt über das Semesterticket verhandeln. -
Finanzautonomie
Die VS darf selbst über ihre Finanzen entscheiden. Dadurch entscheiden die Studierenden, und nicht der Rektor, wie studentische Gelder verwendet werden. -
Politisches Mandat
Die Studierendenvertreter*innen können sich – anders als bisher – politisch äußern. Sie können sich auf Landes- und Bundesebene vernetzen, z.B. in der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg oder dem bundesweiten Dachverband „freien zusammenschluss von studentInnenschaften“
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